Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der stepIT.net GmbH („stepIT.net“), bei denen stepIT.net Kunden Software, Hardware, Telekommunikationsdienstleistungen, Beratungsleistungen, Installationsleistungen oder sonstige Sachen, Rechte oder Leistungen zur Verfügung stellt. stepIT.net ist nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bereit. Entgegenstehende Bestimmungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und zwar auch dann nicht, wenn stepIT.net solchen Bestimmungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Hard-oder Software-Verkauf

Soweit stepIT.net dem Kunden Hard-oder Software verkauft, gelten die folgenden Bestimmungen:

1. Lieferumfang

1.1 Die Lieferung der Hard-oder Software wird von stepIT.net entsprechend den jeweils vereinbarten Lieferbedingungen durchgeführt. Soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung als Schickschuld. Mit der Übergabe der Hard-oder Software an die Transportpersonen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

1.2 Nicht zum Lieferumfang gehört die Installation oder Konfigurierung der Hard-oder Software beim Kunden, die Schulung von Mitarbeitern des Kunden in der Benutzung der Hard-oder Software sowie Wartungs-oder -Pflegeleistungen. Diese Leistungen können von stepIT.net zusätzlich erworben werden.

1.3 Bei der Lieferung von Software bestimmt sich der Lizenzumfang nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers.

1.4 Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemäße und gegebenenfalls regelmäßige Registrierung und Lizenzierung der gekauften Hard-und Software. Eine Nichtbeachtung dieser Pflicht kann zu einer Einschränkung des von stepIT.net zu erbringenden Leistungsumfanges führen.

2. Eigentumsvorbehalt

2.1 stepIT.net behält sich das Eigentum an sämtlicher gelieferter Hard-oder Software bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher gegenwärtiger oder zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Hard-oder Software bis zum vollständigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und insbesondere erforderliche Wartungs-und Inspektionsarbeiten rechtzeitig durchzuführen. Er hat stepIT.net über Pfändungen einschließlich Vorpfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Eigentumsrechte von stepIT.net unverzüglich schriftlich zu be-nachrichtigen und stepIT.net bei der Geltendmachung ihrer Rechte gemäß § 771 ZPO in angemessenem Umfang zu unterstützen.

2.2 Soweit der Kunde vor der endgültigen Eigentumserlangung Hard-oder Software weiterverkauft, tritt er bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus dem Kaufvertrag gegenüber seinem Abnehmer erwachsen, an stepIT.net zur Sicherung der Forderung von stepIT.net ab. Gleichzeitig ermächtigt stepIT.net den Kunden zur Einziehung dieser Forderung im eigenen Namen.

2.3 stepIT.net wird ihr zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freigeben, als der Wert der Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt stepIT.net.

1. Telekommunikationsdienstleistungen

Soweit der Kunde von stepIT.net Telekommunikationsdienstleistungen bezieht, gelten die folgenden Bestimmungen:

1. Leistungsumfang

1.1 Der von stepIT.net zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien sowie dem für die jeweilige Dienstleistung geltenden Leistungsschein.

1.2 Bei voraussehbaren vorübergehenden Leistungseinstellungen oder –Beschränkungen werden Kunden, die stepIT.net schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt haben, dass sie auf eine ununterbrochene Verbindung oder einen jederzeitigen Verbindungsaufbau angewiesen sind, vorher unterrichtet. Dies gilt nicht, wenn die Unterrichtung nach den Umständen objektiv vorher nicht möglich ist oder die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögert würde.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

Neben den allgemeinen Mitwirkungspflichten gemäß Abschnitt D.2 ist der Kunde im Hinblick auf die Telekommunikationsdienstleistungen insbesondere verpflichtet,

(i) den Mitarbeitern und Erfüllungshilfen von stepIT.net jederzeitigen Zutritt zu den Telekommunikationseinrichtungen des Kunden zu ermöglichen, soweit dies für die Leistungserbringung oder die Beseitigung von Störungen erforderlich ist;

(ii) keine Einrichtungen zu benutzen, die zur Veränderung an der physikalischen oder logischen Struktur des stepIT.net-Netzes führen können,

(iii) nur allgemein zugelassene Einrichtungen in Zusammenhang mit der Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen von stepIT.net einzusetzen sowie

(iv) über die von stepIT.net bereitgestellten Telekommunikationsdienstleistungen keine rechts-widrigen Inhalte zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten. Insoweit stellt der Kunde stepIT.net von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen stepIT.net aufgrund einer Verletzung der vorstehenden Verpflichtung erhoben werden.

1. Beratungs-/Installationsleistungen

Soweit stepIT.net gegenüber dem Kunden Beratungs-/ Installationsleistungen erbringt, gelten die folgenden Bestimmungen, gleich ob die Beratungs-/ Installationsleistungen als Werk-oder Dienstleistungen erbracht werden:

1. Leistungsumfang

1.1 Umfang und Ziel der von stepIT.net durchzuführenden Beratungs-/Installationsleistungen bestimmen sich ausschließlich nach dem zwischen dem Kunden und stepIT.net schriftlich vereinbarten Auftrag. Mündliche Abreden werden nur dann Bestandteil des Leistungsumfanges, wenn sie von stepIT.net schriftlich bestätigt worden sind.

1.2 Bei Werkleistungen ist der Kunde verpflichtet, stepIT.net ein ausreichend detailliertes Pflichtenheft vorzulegen, aus welchem sich Art, Umfang und Zielsetzung der von stepIT.net durchzuführenden Werkleistungen eindeutig ergibt. Soweit vom Kunden gewünscht, wird stepIT.net den Kunden bei der Ausarbeitung des Pflichtenheftes in angemessenem Umfang unterstützen; die Unterstützungsleistung ist vergütungspflichtig. Das Pflichtenheft ist Grundlage für die Abnahmeprüfung nach Ziffer 2.

1.3 Sollte eine Partei im Verlaufe der Durchführung einer Leistung feststellen, dass eine Änderung des ursprünglich festgelegten Leistungsumfanges notwendig oder sinnvoll ist, so teilt sie dies der anderen Partei unter Angabe der Gründe unverzüglich mit. In einem solchen Fall werden sich die Parteien über die Durchführung der vor-geschlagenen Leistungsänderung sowie über die möglichen Auswirkungen auf Leistungszeit und Leistungsvergütung miteinander abstimmen. stepIT.net ist erst dann zur Durchführung einer Leistungsänderung verpflichtet, wenn sie dieser schriftlich zugestimmt hat.

2. Abnahme bei Werkleistungen

2.1 Werkleistungen von stepIT.net sind vom Kunden unverzüglich nach Fertigstellung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen. Stellt der Kunde bei seiner Überprüfung Abweichungen gegenüber dem Pflichtenheft fest, teilt er dies stepIT.net unverzüglich schriftlich mit. Die Mitteilung muss eine hinreichend konkrete Beschreibung der fest-gestellten Abweichung enthalten, um stepIT.net die Identifizierung und Beseitigung der Abweichung zu ermöglichen. Die Beseitigung von Abweichungen setzt voraus, dass die festgestellte Abweichung von stepIT.net reproduziert werden kann.

2.2 Wesentliche Abweichungen werden von stepIT.net baldmöglichst beseitigt und dem Kunden anschließend zur Abnahme vorgelegt; die erneute Abnahmeprüfung beschränkt sich auf die Feststellung der Beseitigung der Abweichung. Nicht-wesentliche Abweichungen werden vom Kunden schriftlich in der Abnahmeerklärung als Mangel festgehalten und von stepIT.net im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.

2.3 Verweigert der Kunde die Abnahme, so kann ihm stepIT.net schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Erklärung der Abnahme setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, soweit der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die von ihm festgestellten wesentlichen Mängel schriftlich spezifiziert. Darüber hinaus gilt die Abnahme stets als erfolgt, sobald der Kunde die gelieferte Werkleistung geschäftlich nutzt. Eine Mängelbeseitigung wird in diesem Fall von stepIT.net nur noch im Rahmen der Gewährleistung vorgenommen.

1. Allgemeine Bestimmungen

Auf sämtliche von stepIT.net abgeschlossenen Verträge finden die folgenden allgemeinen Bestimmungen Anwendung:

1. Vergütung, Zahlungsbedingungen

1.1 Sämtliche angegebenen Preise und Vergütungen verstehen sich als Nettopreise (ausschließlich Mehrwertsteuer). Soweit nicht anders vereinbart, werden Reise-, Unterbringungs-und Verpflegungskosten dem Kunden zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt.

1.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, werden die von dem Kunden zu zahlenden Preise und Vergütungen in Rechnung gestellt und sind sofort ab Rechnungserhalt zur Zahlung ohne Abzug fällig. Ab dem 15. Tag ab Rechnungserhalt ist stepIT.net berechtigt, den bei ihr entstehenden Verzugs-schaden, mindestens jedoch Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998,geltend zu machen, es sei denn der Kunde weist nach, dass stepIT.net ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt stepIT.net vorbehalten. Dies gilt insbesondere für die Ausübung von Kündigungsrechten nach § 19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung.

1.3 stepIT.net ist berechtigt, von dem Kunden eine Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn Umstände bekannt werden, die zu berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden führen. Wird die Sicherheit nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung geleistet, ist stepIT.net berechtigt, die betroffene Dienstleistung gemäß nachfolgender Ziffer 1.9 zu sperren. Weitere Rechte bleiben hierdurch unberührt.

1.4 Zu Aufrechnungen oder der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von stepIT.net schriftlich anerkannt worden ist.

1.5 Hat der Kunde Einwendungen gegen berechnete Vergütungen, sind diese unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von unverzüglich nach Zugang der Rechnung, schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben.

1.6 stepIT.net ist berechtigt, die Inanspruchnahme von Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn und solange der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit auf-gebraucht ist. Die Sperre unterbleibt, wenn der Kunde begründete Einwendungen gegen die Rechnung erhoben hat.

2. Mitwirkungspflichten

2.1 Der Kunde erkennt an, dass stepIT.net für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, sämtliche in seiner Betriebssphäre für eine sachgerechte Leistungsdurchführung von stepIT.net erforderlichen Beistellungen, Informationen und Infrastrukturleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, welche dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, gehen zu Lasten des Kunden. Ausführungsfristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Durch die Verzögerung entstehende Mehrkosten kann stepIT.net dem Kunden nach entsprechender Mahnung nach stepIT.nets aktueller Preisliste in Rechnung stellen. Darüber hinaus kann stepIT.net vom Kunden unter angemessener Fristsetzung die Abgabe erforderlicher Erklärungen oder die Vornahme von erforderlichen Entscheidungen und Handlungen verlangen. Wird die jeweilige Mitwirkungshandlung innerhalb dieser Frist nicht nachgeholt, ist stepIT.net zur Kündigung des betroffenen Leistungsscheins aus wichtigem Grund berechtigt. Sonstige Rechte von stepIT.net bleiben unberührt.

2.2 Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten insbesondere verpflichtet,

(i) Änderungen an den von stepIT.net bereitgestellten Systemen oder Dienstleistungen nur nach vorheriger Zustimmung von stepIT.net durchzuführen;

(ii) seine persönlichen Kundenkennwörter, Login-Kennungen und Passwörter geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern oder von stepIT.net ändern zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben,

(iii) alle ihm bekannt werdenden Umstände, die die Funktion des stepIT.net-Telekommunikationsnetzes oder die Erbringung von Dienstleistungen beeinträchtigen können, stepIT.net unverzüglich mitzuteilen,

(iv) stepIT.net unverzüglich jede Änderung seiner Bankverbindung, seiner Anschrift oder Rechnungsanschrift sowie jede Änderung seiner Firma, seines Geschäftssitzes oder seiner Rechtsform schriftlich mitzuteilen,

(v) stepIT.net jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn-oder Geschäftssitzes, seiner Telefonnummer, seiner E-Mail-Adresse, seines Kontos, seiner Bankverbindung oder ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich schriftlich oder per Fax mitzuteilen,

(vi) die für die von ihm erworbene Dienstleistung geltenden Bedienungshinweise zu beachten,

(vii) die Lizenzbestimmungen der Softwarehersteller für diejenigen Produkte, für die er Leistungen bezogen hat, einzuhalten sowie

(viii) alle einschlägigen rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Im Falle einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht stellt der Kunde stepIT.net von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

2.3 Soweit der Kunde mit stepIT.net bestimmte Bereitstellungstermine oder Verfügbarkeiten vereinbart hat, gelten diese nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanten Vorleistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden.

3. Störungsbeseitigung, Gewährleistung

3.1 Soweit stepIT.net gegenüber dem Kunden Telekommunikationsdienstleistungen oder andere Dienstleistungen erbringt, verpflichtet sich stepIT.net, Störungen an den Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Einzelheiten regelt der mit dem Kunden abgeschlossene Rahmenvertrag und/oder Leistungsschein.

3.2 Soweit stepIT.net gegenüber dem Kunden Hard-oder Software verkauft oder Werkleistungen bereitstellt, gilt die gesetzliche Gewährleistungszeit ab der Lieferung des Produktes bzw. der Abnahme der Werkleistung.

3.3 Die Geltendmachung von Störungsbeseitigungs-oder Gewährleistungsrechten setzt voraus, dass der Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die bei dieser Untersuchung gefundenen Störungen oder Mängel müssen stepIT.net unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Störungen oder Mängel, die bei dieser Untersuchung nicht gefunden werden, aber später auftreten, müssen stepIT.net unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Die schriftliche Mitteilung muss eine hinreichend genaue Beschreibung der Störung oder des Mangels enthalten, die es stepIT.net ermöglicht, die Störung bzw. den Mangel zu identifizieren, zu reproduzieren und zu beseitigen.

3.4 Bei berechtigten Gewährleistungsfällen leistet stepIT.net Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.

3.5 Die Pflicht zur Störungsbeseitigung und Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde eine von stepIT.net nicht autorisierte Änderung oder Bearbeitung an der von stepIT.net bereitgestellten Hard-oder Software oder Dienstleistung vornimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die in Rede stehende Störung oder der in Rede stehende Mangel weder insgesamt noch teilweise durch eine solche Änderung verursacht wurde und dass die Störungs-oder Mangelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

3.6 Hat der Kunde von ihm angezeigte Störungen oder Mängel zu vertreten oder liegen von ihm gemeldete Störungen oder Mängel nicht vor, ist stepIT.net berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Störungs-bzw. Mangelmeldung und -Beseitigung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

4. Haftung

stepIT.net haftet gegenüber dem Kunden für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

4.1 Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leib oder Leben haftet stepIT.net nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.2 Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von stepIT.net auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

4.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet stepIT.net nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.4 stepIT.net übernimmt keine Haftung für systemimmanente Fehler von Drittprodukten, insbesondere Softwareprodukten, welche von stepIT.net im Rahmen ihrer Dienstleistungen bereitgestellt werden.

4.5 Weitere Haftungsbeschränkungen können zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.

4.6 Soweit die Haftung für stepIT.net ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von stepIT.net.

5. Selbstbelieferung, Unterauftragsnehmer

5.1 Soweit stepIT.net für den Kunden erkenntlich die von ihm bezogene Hard-oder Software oder Dienstleistung von Dritten bezieht, gelten sämtliche vereinbarten Lieferbedingungen, Verfügbarkeiten oder Spezifikationen vorbehaltlich der Selbstbelieferung von stepIT.net durch den Dritten.

5.2 Soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich anders vereinbart, ist stepIT.net berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

6. Weitergabe von Leistungen an Dritte

6.1 Der Kunde darf Telekommunikationsdienstleistungen und andere Dienstleistungen, welche stepIT.net dem Kunden zur Verfügung stellt, Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von stepIT.net zur Verfügung stellen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind sämtliche Unternehmen, welche in dem Rahmenvertrag sowie den jeweiligen Leistungsscheinen nicht als „berechtigte Unternehmen“ gekennzeichnet worden sind. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen des Kunden gemäß §15AktG.

6.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von stepIT.net auf Dritte übertragen.

8. Geheimhaltung

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung von der jeweils anderen Partei erhalten, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus vertraulich zu behandeln und nur für die Aufgabenerfüllung zu verwenden. Vertrauliche Informationensind alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Natur ergibt.

8.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung des vorstehenden Absatzes gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder ohne Verschulden der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden. Sie gilt ebenfalls nicht für Informationen, die sich bereits vor Offenlegung im Besitz der jeweils anderen Partei befanden oder durch diese unabhängig entwickelt wurden. Die Beweislast für das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen trägt diejenige Partei, die sich auf die vorliegende Ausnahme beruft.

9. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis

9.1 Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Telekommunikationsdienstunternehmens-Datenschutzverordnung (TDSV) oder andere einschlägige Rechtsvorschriften dies erlauben.

9.2 stepIT.net wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

10. Bonitätsprüfung

10.1 stepIT.net ist berechtigt, bei der für den Wohn-oder Firmensitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) oder ähnlichen Auskunfteien Auskünfte einzuholen. stepIT.net darf darüber hinaus derartigen Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten aus anderen Kundenverhältnissen bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien anfallen, erhält stepIT.net hierüber ebenfalls Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stepIT.net, eines Vertragspartners der jeweiligen Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

11. Sonstiges

11.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag Hagen. Zusätzlich kann stepIT.net ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.

11.2 Bei Ereignissen höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Streik, Aussperrungen, Sabotage durch Dritte o.ä. haftet keine Partei der anderen für eine aufgrund der höheren Gewalt entstehende Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistungserfüllung. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als einen Monat an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ausgleichs-oder Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anschrift:

stepIT.net GmbH
Hochofenstraße 22
58135 Hagen

Tel: +49 2331/34887-10
Fax: +49 2331/34887-20

Sitz der Gesellschaft: Hagen
Registergericht: Amtsgericht Hagen
Registernummer: HRB 4211
Umsatzsteuer-ID: DE 219432364

Geschäftsführer:

Wanisch, Walter
Czygowski, Tobias

Allgemeine Geschäftsbedingungen der stepIT.net GmbH (PDF)

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