MEHR SCHAFFEN. WENIGER KOSTEN.
Warum die gesamte Investition selbst tragen, wenn öffentliche Fördermittel verfügbar sind? Bund und Länder unterstützen Unternehmen gezielt bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit.
Mit Förderprogrammen wie Mittelstand Innovativ & Digital (MID) und BAFA können Investitionen in Beratung, Software, Hardware und Sicherheitsmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Fördermöglichkeiten zu identifizieren und den Weg von der Idee bis zur Bewilligung möglichst einfach zu gestalten.
Mehr Digitalisierung. Mehr Sicherheit. Weniger Eigenaufwand.
BAFA-Förderung
Bevor Sie in neue IT-Lösungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Digitalisierungsprojekte investieren, lohnt sich häufig ein objektiver Blick auf den Status quo.
Mit dem BAFA-Förderprogramm lassen sich Beratungsleistungen wie IT-Infrastrukturanalysen, Security-Checks oder Strategieberatungen finanziell fördern. Sie erhalten dadurch eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen und reduzieren gleichzeitig den finanziellen Aufwand für die Analysephase.
Voraussetzungen:
- Maximal 250 Mitarbeiter
- Maximal 50 Mio. € Jahresumsatz
- Antragsabgabe bis spätestens 31.12.2026
FörderhÖhe:
Alte Bundesländer:
- 50% Zuschuss
- maximaler Zuschuss: 1.750 €
Neue Bundesländer:
- 80% Zuschuss
- maximaler Zuschuss: 2.800 €
MID-Förderung
Bevor Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekte Realität werden, müssen häufig finanzielle Hürden überwunden werden. Genau hier setzt das MID-Förderprogramm an. Es unterstützt Sie dabei, konkrete Investitionen in Digitalisierung und Informationssicherheit umzusetzen und einen Teil der entstehenden Kosten fördern zu lassen.
Ob Modernisierung der IT-Infrastruktur, Einführung neuer digitaler Lösungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit: Die MID-Förderung reduziert den Eigenanteil und schafft zusätzliche Spielräume für wichtige Zukunftsinvestitionen. So lassen sich geplante Projekte schneller realisieren und notwendige Maßnahmen wirtschaftlicher umsetzen.
Voraussetzungen:
- Maximal 250 Mitarbeiter
- Maximal 50 Mio. € Jahresumsatz
- Sitz in NRW
FörderhÖhe:
- 50% Zuschuss
- maximaler Zuschuss: 15.000 €
- Bagatellgrenze: 4.000 €
Losverfahren:
Die Förderung im Zuge der MID erfolgt im Losverfahren.
Die Ziehung der Lose erfolgt monatlich. Wenn Ihr Los nicht gezogen wurde und weiterhin Interesse am Förderprogramm besteht, ist eine erneute Teilnahme am Losverfahren erforderlich.